KoBAlt
Kontakt- und Beratungsstelle für Alternativen zum Schulbesuch in Deutschland

Familie Ritter
Link zur Spendenaktion
Stand am 09.04.21: 225 / 1500 EUR
Beginn der Aktion: 27.02.21
Unterstützung bei Bußgeldern
Hallo,
ich bin Mandy und wohne mit meinen beiden Kindern in Halle/Saale. Ich möchte euch um finanzielle Unterstützung bei Bußgeldzahlungen im Zusammenhang mit der Schulpflicht bitten!
Aufgrund einer Verletzung mit lang- und schwerwiegendem Heilungsprozess in Verbindung mit jahrelangen Negativ-Erfahrungen in der Schule geht mein Sohn seit 2016 nicht mehr zur Schule.
2017 hatten wir die ersten Bußgeldverhandlungen – wobei die allererste tatsächlich noch eingestellt wurde. Durchschnittlich bekamen wir alle 2 bis 3 Monate einen Bußgeldbescheid, was dementsprechend in Verhandlungen mündete. Wir wurden mit Zwangsgeldandrohungen und Ordnungsverfügungen belangt, wogegen wir mit anwaltlicher Hilfe Klage einreichten.
Mehrere Bußgelder haben wir bereits bezahlt, eins wurde in Sozialstunden umgewandelt, ein anderes wurde mit einer Solidar-Bußgeldaktion beglichen. Seit 2017 bin ich Mitglied beim BVNL und der FSG, wir waren vor Ort aktiv, haben mit Politikern gesprochen, waren bei Veranstaltungen und treffen uns regelmäßig zum Stammtisch. 2017 wurde meine Tochter eingeschult. Sie wollte gerne und unbedingt in die Schule. Nach nur wenigen Wochen bereits in der ersten Klasse(!) machte sie negative und mitunter übergriffige Erfahrungen. So beschloss auch meine Tochter, die Schule nicht weiter zu besuchen und sich stattdessen weiterhin frei zu bilden. Ich habe beide Kinder bei Kern-Bildung angemeldet, wobei zur Zeit nur noch meine Tochter dort angemeldet ist. Mein Sohn ist mittlerweile aus der Vollzeitschulpflicht raus. Dennoch hängen uns die „alten“ Verfahren im Nacken. Allein 2019 hatten wir 4 Verfahren, deren Urteile wir alle angefochten haben. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat jedoch die Urteile des Amtsgerichts (AG) Halle bestätigt. Ich habe mich bisher immer selber verteidigt bzw. wurde mir in den Verfahren ein Wahlverteidiger (Laie) genehmigt, daher habe ich keine Anwaltskosten. Wir sind der Meinung, und das bestätigen uns mehrere OLG Beschlüsse, dass ein anhaltender Nichtschulbesuch eine Dauerordnungswidrigkeit darstellt und nicht alle 3 Monate wegen der gleichen Sache ein neues Verfahren eröffnet werden darf. Hier trifft unserer Meinung nach (und auch lt. der Meinung eines Anwaltes, den ich in dieser Sache befragte) das Hindernis des Strafklageverbrauchs zu – das AG sagt jedoch, das sei „mein Rechtsverständnis“, ihres sei ein anderes. Die Stadt bzw. das Ordnungsamt war aufgrund unseres Einwandes sogar der Meinung, dass eine Dauer-OWig hier nicht zuträfe, weil Schulsache Ländersache sei und ein entsprechender Beschluss des OLG Frankfurt oder Bayern hier keinen Bestand hätte (auf diese Beschlüsse hatte ich verwiesen).
Aufgrund der Schulverweigerung meiner Tochter haben sich auch die Verfahren verdoppelt. Und auch hier blieb das Gericht bisher der Meinung, dass es legitim sei, ein Verfahren nach dem anderen (in gleich gearteter/gleicher und ohne Unterbrechung Sache) zu eröffnen, zu verhandeln und uns zu verurteilen.
Die Klagen, die wir 2018 einreichten, wurden mittlerweile auch zu meinen Ungunsten beschieden – obwohl die Stadt die Sache als erledigt erklärt hat.
Seit ein paar Monaten zahle ich in verschiedene Richtungen (Staatsanwaltschaft, Landeshauptkasse, Stadt, Gericht) kleine 10€ Raten für all die angesammelten Kosten, die sich aufgrund der vergangenen Verfahren mittlerweile auf ca. 1500€ aufsummiert haben.
Nachdem wir gegen eine Richterin und ihre Geschäftsstelle eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hatten, die natürlich abgewiesen wurde – wurde gegen mich kurze Zeit später ein Familiengerichtsverfahren eröffnet, von besagter Richterin in Auftrag gegeben, man möge bitte schauen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorläge. Wir hatten bereits 2017 Kontakt zum Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD, dem Jugendamt angegliedert) hergestellt - die Mitarbeiterin war uns sehr wohl gesonnen. Auch 2020 hat sich daran nicht viel geändert, wir hatten eine andere Mitarbeiterin, die aber auch sehr nett war. Die Verfahrensbeiständin für meine Kinder war im Grunde auch sehr nett und unser Anwalt, für den mir glücklicherweise Prozesskostenhilfe gewährt wurde, war ebenso herzlich wie verständnisvoll und hilfreich.
Das Verfahren war kurz und schmerzlos. Der Richter hatte natürlich seine Bedenken, weil die Kinder nicht die Schule besuchen, sah aber, dass sie sich artikulieren können, sie gepflegt aussahen und nicht verhungert erschienen - also keinerlei Handlungsbedarf. Natürlich gab er den ein oder anderen Ratschlag und Kommentar bezüglich Schulabschluss und weiterer Lebensweg aber damit schloss er das Familiengerichts-Verfahren ohne Auflagen oder Handlungsbedarf.
So positiv das für uns auch ist und uns ein riesiger Stein vom Herzen fiel – es war kein formaler Freibrief, dass meine Kinder weiterhin schulfrei bleiben dürfen, auch wenn es im Gutachten hieß, dass Zwang (bei meiner Tochter) das genaue Genteil von dem auslösen würde, was man sich erhoffe – überzeugend war das Auftreten meiner Kinder und die Lernstandsberichte, die ich für meine Tochter vorweisen konnte.
In weiteren 2 Bußgeld-Verhandlungen saß eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft mit im Saal, die zu unserer Überraschung die gleichen Fragen zur Sache stellte, die wir schon die letzten 3 Jahre, vor allem in Richtung Ordnungsamt, stellen.
Offenbar hat sie eine andere Wirkung, denn dieses mal mussten das Ordnungsamt (OA) sowie das Gericht einräumen, dass sie nie geprüft haben, ob es zwischen den von ihnen festgelegten Fehlzeiten Unterbrechungen gab oder ob es sich vielleicht um einen zusammenhängenden Zeitraum handelte.
Die Verhandlung wurde daraufhin unterbrochen, um alle Unterlegen zu prüfen und letztlich erhielt ich letzte Woche und heute jeweils den Bescheid über die Einstellung dieser Verfahren. Das hat uns natürlich sehr gefreut, dennoch lässt sich das OA davon nicht beeindrucken und hat bereits 2 neue Verfahren eröffnet (ohne zu prüfen, ob ein zusammenhängender Zeitraum vorliegt und ohne zu warten, wie das ‘erste‘ Verfahren beschieden wird) und ungeachtete dessen, dass bereits weitere 7 Verfahren eröffnet wurde, die alle noch nicht beschieden sind.
Mein Sohn ist aus der Schulpflicht raus und wird nicht weiter von den Behörden verfolgt. Meine Tochter wird sich weiterhin frei bilden und ich werde sie weiterhin unterstützen und ihr neben Kern-Bildung andere Möglichkeiten der Unterstützung suchen.
Ich verteidige mich weiterhin allein, bzw. mit einem Laien-Verteidiger, um Anwaltskosten (die oft das Bußgeld um ein vielfaches übersteigen) zu sparen.
Die Kosten, die ich derzeit aufbringe, umfassen einen Großteil unserer Lebenskosten, sodass wir am Ende kaum Mittel übrig haben. Um meinen Kindern weiter freie Bildung zu ermöglichen, ohne in existenzbedrohende Umstände zu geraten, benötigen wir finanzielle Unterstützung.
Bitte spendet für den Moneypool bei PayPal, den eine Freundin von mir eingerichtet hat. Gern antworte ich euch auch persönlich, wenn ihr Fragen habt. Schreibt einfach an KoBAlt.
Spenden, die nicht per PayPal gehen, werden im Moneypool an der Stelle aufgeführt, an der eine zusätzliche Spende versprochen wird.
Vielen Dank nach Thüringen!!!