KoBAlt
Kontakt- und Beratungsstelle für Alternativen zum Schulbesuch in Deutschland

Nadeschda G.
Link zur Spendenaktion
Stand am 01.03.23: 1000 / 1000 EUR
Ende der Aktion: 28.02.23
Vielen Dank an alle Spender! Wir haben unser Ziel erreicht und freuen uns über die enorme Unterstützung.
Beginn der Aktion: 09.02.23
Unterstützung bei Anwaltskosten
Liebe Betrachter dieser Seite,
hiermit bitte ich euch um finanzielle Hilfe! Konkret für die Anwaltskosten im Fall Nadeschda G., NRW.
Ich sammle bis 28.02.23 1.000 EUR im Rahmen der PayPal-Spendenaktion "Solidaraktion KoBAlt Anwaltskosten Fall N.G. 01/23"
Die gesammelten Spenden erhält nach Ablauf der Aktion vollumfänglich der Rechtsanwalt Thomas Schaefer.
Nadeschda hatte mich über den BVNL e.V. im März 2022 per Email angeschrieben und um finanzielle Unterstützung gebeten. Sie hat damals ihren Fall dargelegt - ihr damals 6jähriger Sohn wurde ihr Anfang Februar 2022 vom Jugendamt weggenommen und in einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht. Seit Mai wohnt er in einem Kinderheim. Nadeschda ist bzw. war alleinerziehend. Ihr Sohn ist ihr einziges Kind. Als Grund für die Inobhutnahme wurde ihr Schulpflichtsverletzung (Ihr Sohn war seit 1.8.21 schulpflichtig, hat aber bis dahin nie die Schule besucht - v.a. wegen den Corona-Maßnahmen). Außerdem wurden andere Gründe genannt, die seitdem teilweise ausgeräumt wurden und teilweise m. M. nach in keinster Weise die Inobhutnahme rechtfertigen. So sieht es auch mein befreundeter Anwalt Thomas Schaefer. Nadeschda ist nicht grundsätzlich gegen den Schulbesuch ihres Sohnes.
Nadeschda hat danach ihren Sohn erst Ende April wieder besuchen dürfen - über 2,5 Monate später! Bis Ende November war es ihr nur erlaubt, mit ihrem Sohn einmal pro Woche 20min zu telefonieren und ihn alle 14 Tage 1h zu besuchen. Seit Ende November ist es ihr seitens der Jugendhilfe untersagt, ihren Sohn besuchen zu dürfen - seit fast 3 Monaten!
Ich möchte hier nicht näher ins Detail gehen. Ich habe meinen befreundeten Anwalt Thomas Schaefer aus Hermsdorf Mitte Januar gebeten, Nadeschda G. vorerst ehrenamtlich juristisch zu vertreten. Nadeschda ist nicht in der finanziellen Lage, sich einen Anwalt leisten zu können. Verfahrenskostenhilfe wurde auf Antrag inzwischen bewilligt, deckt aber bei weitem nicht den anwaltlichen Aufwand ab, der für diesen Fall nötig ist. Ich selber stelle Nadeschda keine Honorarkosten in Rechnung.
Am 10. Februar fahren Thomas und ich zu einer Verhandlung am dortigen Familiengericht, um den Antrag des Jugendamtes auf noch weiterführendere Kontakteinschränkung abzuwehren und im Gegenteil zu erreichen, dass der Junge erstmal wieder häufiger Umgang mit seiner Mutter hat. Perspektivisch wollen wir erreichen, dass der Junge wieder zu seiner Mutter kommt, bei ihr wohnt und sie ihr Sorgerecht in vollem Umfang zurückerhält.
Ich werde euch zu gegebener Zeit informieren, wie sich der Fall entwickelt.
Bitte unterstützt uns, Thomas und mich, bei unserer Spendenaktion, so dass wir Nadeschda und ihren Sohn unterstützen können!
Ich muss noch erwähnen, dass wir neben diesem Fall aktuell noch 5 weitere bearbeiten. Jeder hat seine Besonderheiten - der Fall von Nadeschda ist jedoch bisher der extremste.
Danke euch allen vielmals im Voraus!
Hier nochmal der Link zur Spendenaktion!